Seit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes 2022 gilt für Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern ein gesetzlicher Anspruch auf eine eigene Lademöglichkeit am eigenen Stellplatz, umgangssprachlich als Right to Plug bekannt. Wallboxen bis 5,5 kW gelten dabei als privilegiert, die Eigentümergemeinschaft kann die Installation grundsätzlich nicht verweigern.
Möglich wird das durch die sogenannte Zustimmungsfiktion. Wer eine Wallbox installieren möchte, muss die anderen Eigentümer schriftlich informieren. Erhebt niemand innerhalb von zwei Monaten schriftlich Einspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.
Für gemeinschaftliche Ladeanlagen mit Lastmanagement gilt eine zusätzliche Erleichterung: Beteiligen sich mindestens zwei Drittel der Eigentümer an einer Abstimmung, reicht eine einfache Mehrheit, sofern diese mindestens ein Drittel der Eigentumsanteile vertritt.
Einzel Wallbox pro Stellplatz
Die einfachste Lösung für einzelne Eigentümer: Eine eigene Wallbox am eigenen Stellplatz, finanziert und genutzt vom Antragsteller selbst. Dank Zustimmungsfiktion ist dafür keine Zustimmung der gesamten Eigentümerversammlung mehr nötig.
Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement
Für Wohnanlagen, in denen mehrere Parteien gleichzeitig laden möchten, ist eine Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement die wirtschaftlichere Lösung. Die vorhandene Anschlussleistung des Gebäudes wird intelligent auf alle Wallboxen verteilt, kein teurer Leistungsnachkauf notwendig. Die Abrechnung erfolgt automatisch und direkt mit den einzelnen Nutzern, ohne Mehraufwand für die Hausverwaltung.
Vorverkabelung im Neubau
Seit 2025 verlangt die EU Gebäuderichtlinie bei Neubauten und größeren Sanierungen von Mehrparteienhäusern, dass die Leitungswege für Ladeinfrastruktur bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, auch wenn nicht sofort jeder Stellplatz eine Ladestation erhält. Für Bauträger lohnt sich diese Planung schon vor Baubeginn, da eine spätere Nachrüstung deutlich teurer wird.
Die österreichische Bundesförderung für private Wallboxen ist seit dem 31. März 2026 ausgeschöpft, neue Registrierungen sind derzeit nicht möglich. Auf Länderebene fördern aktuell noch Burgenland, Vorarlberg und die Steiermark, mit eigenen Fristen und Kontingenten. Da sich die Förderlandschaft erfahrungsgemäß häufig ändert, lohnt sich vor jeder Investition eine aktuelle Prüfung gemeinsam mit e-sprit.
Ob Einzel Wallbox, Gemeinschaftsanlage oder Vorverkabelung im Neubau: e-sprit unterstützt Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Bauträger von der Planung bis zur laufenden Abrechnung. Wir kümmern uns um alles, von der Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung bis zur automatisierten Abrechnung mit jedem einzelnen Nutzer.